Was ist E-Government?

Definition E-Government


Der Begriff „E-Government“ (electronic government) steht heute als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung.

Auf EU-Ebene wird E-Government als:

„Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung mit organisatorischen Änderungen und neuen Fähigkeiten“ definiert,

„um öffentliche Dienste und demokratische Prozesse zu verbessern und die Gestaltung und Durchführung staatlicher Politik zu erleichtern.“


Nach diesen sehr weit gefassten Begriffsbestimmungen sind auch die innerstaatlichen Aktivitäten im Bereich E-Government ausgerichtet – ein breites Betätigungsfeld also für die (Neu-)Gestaltung des Leistungsportfolios der Verwaltung.

Der Einsatz neuer Medien ermöglicht es den Behörden, Dienstleistungen über den traditionellen Weg hinaus einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Besonders das Internet hat zu einem qualitativen Fortschritt in der Kommunikation zwischen Amt und Bürgern beigetragen. Heute wird bereits eine Vielzahl an Informationen im Internet angeboten. Die öffentliche Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl von Amtswegen bereits alle Verfahrensschritte (Transaktionen) vom Antrag bis zur Erledigung eines Anbringens online an. Formulare müssen demnach immer seltener heruntergeladen werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde versendet werden. Erledigungen der Verwaltung, Bescheide und sonstige Schriftstücke müssen ebenfalls nicht mehr auf dem Postweg zugestellt werden. Sofern gewünscht, kann auch die (nachweisliche) Zustellung elektronisch kundenfreundlich und kostengünstig erfolgen.

Die elektronische Abwicklung von Amtswegen bringt nicht nur für die Bürgerinnen Veränderungen. Auch innerhalb der Verwaltung ist eine Reorganisation von Arbeitsabläufen und Kommunikationswegen erforderlich. Von den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung wird dabei eine hohe Flexibilität im Umgang mit den neuen Technologien verlangt.



Partizipation der Bürgerinnen und Bürger


E-Government heißt aber nicht nur eine moderne Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden. Die rasante Entwicklung des Internet und neuer Technologien schafft eine Reihe von innovativen Ansätzen für die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern an demokratischen Entscheidungsprozessen. Speziell das Internet bietet die Chance einer stärkeren Einbindung der Bevölkerung zur Gestaltung unserer Gesellschaft:

• Internet-Chats mit politischen Entscheidungsträgern können durchgeführt werden.
• Bürgerbeteiligungsverfahren können einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
• Diskussionsforen können gegründet werden.
• Die Beteiligung an Konsultationsverfahren bei Gesetzesvorschlägen wird möglich.
• Auch die elektronische Teilnahme an Wahlen mit der der Bürgerkartenfunktion (kartenbasiert oder mittels Mobiltelefon) ist durchaus möglich.


E-Government in Österreich

Den hohen Stellenwert, den E-Government in Österreich mittlerweile genießt, zeigt die Tatsache, dass die Gesamtkoordination des E-Government im Bundeskanzleramt angesiedelt ist. Die Dachmarke dafür ist die 2005 geschaffene „Plattform Digitales Österreich“ (PDÖ), die heute das Koordinations- und Strategiegremium der Bundesregierung für E-Government in Österreich darstellt. Unter der Bezeichnung Plattform Digitales Österreich laufen alle E-Government-Projekte Österreichs zusammen. Hier werden die Agenden der Kooperation Bund-Länder-Städte-Gemeinden (BLSG, ehemalig E-Cooperation-Board) und jene von IKT-Bund (ehemalig IKT-Board) koordiniert. Vorteil des gemeinsamen Vorsitzes ist, dass die Realisierung abgestimmt abläuft und paralleles Vorgehen bzw. „leere Kilometer“ vermieden werden. Den Vorsitz der Plattform Digitales Österreich hat der CIO des Bundes (derzeit: Reinhard Posch) inne.

Gremien und Struktur der E Government-Koordination

Die Plattform Digitales Österreich hat im Rahmen einer Strategieklausur im Dezember 2009 ein Leitbild für das Koordinations- und Strategiegremium der Bundesregierung für E-Government in Österreich erarbeitet. Es wurden die Grundsätze für eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit und die Visionen 2020 von den Mitgliedern der Plattform formuliert. Diese sind vor allem ausgerichtet auf:

• einfache, zweckmäßige und bessere Verwaltungskontakte
• einheitliche Benutzeroberflächen für Anwendungen
• gesicherte elektronische Identität für alle Personen und Unternehmen
• Konvergenz von E-Government, E-Health, E-Justice, E-Commerce, E-Learning, E-Environment, EU- und internationale Entwicklungen
• eine IT-Lösung für eine Aufgabenstellung
• Transparenz und Vertrauen durch aktiven Datenschutz stärken
• Vielfalt der Nutzerinnen und Nutzer im E-Government
• Partizipation und interaktive Informationssysteme

Parallel zur Plattform wurde das E-Government Innovationszentrum (EGIZ) gegründet. Die Initiative des Bundeskanzleramtes und der Technischen Universität Graz unterstützt das Bundeskanzleramt bei der Weiterentwicklung der IKT-Strategie des Bundes und forscht im Bereich technischer Innovationen im E-Government Umfeld. Schwerpunkt des EGIZ sind neben den verschiedensten Themen der IT-Sicherheit unter anderem die Bereiche Weiterbildung und Information, strategische und technische Beratung der öffentlichen Verwaltung sowie Beteiligung an internationalen Kooperationsprojekten.

In den Bereichen E-Government-Weiterbildung und E-Democracy besteht seit 2006 eine Zusammenarbeit mit dem Zentrum für E-Government der Donau-Universität Krems.


One-Stop-Prinzip

Durchgesetzt hat sich in Österreich das Prinzip, eine einzige virtuelle Anlaufstelle (one stop shop) für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu schaffen. Diese werden zu den Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung über das jeweilige Behördenportal bzw. die Verwaltungsplattform oesterreich.gv.at herangeführt und können dadurch unnötige Behördenwege und Zeit sparen. Die Verwaltungskunden müssen im Vergleich zu früher auch nicht mehr Bescheid darüber wissen, wie die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der betroffenen Behörde organisiert ist. Nach Herantreten der Bürgerin/des Bürgers an das virtuelle Amt, werden die angestoßenen Verfahren verwaltungsintern automationsunterstützt an die zuständigen Stellen verteilt. Die Erledigung an die Bürgerinnen und Bürger wird im Idealfall vom elektronischen Zustelldienst bürgerfreundlich an diese weitergeleitet.

Transparenz gewinnt in der öffentlichen Verwaltung immer mehr an Stellenwert. In Zukunft werden die neuen elektronischen Verfahren auch die Möglichkeit der Statusfrage beinhalten. Bürgerinnen und Bürger, die Verfahren bei einer Behörde laufen haben, könnten jederzeit elektronisch den Bearbeitungsstand ihres Verfahrens prüfen.



Zugang aller zum Internet

Das Internet wird in unserem täglichen Leben immer wichtiger. Informationen können bequem aus der ganzen Welt heruntergeladen werden. Für den Kontakt mit Behörden bedeutet das Internet ebenfalls eine immense Erleichterung. Personen mit physischen Behinderungen brauchen nicht mehr mühsame Wege auf sich zu nehmen. Sie können unkompliziert online mit Behörden kommunizieren beziehungsweise Informationen von den verschiedenen Informationsportalen beziehen.

Online-Informationen, Formulare und Dienstleistungen müssen allen Personen zugänglich sein. Das bedeutet für die Behörden, dass sie Texte, die sie zur Verfügung stellen und sonstige Dienste einfach und benutzerinnen- beziehungsweise benutzerfreundlich gestalten müssen. Österreich hat sich im Rahmen der Europäischen Union dazu verpflichtet, die WAI-Leitlinieneinzuhalten.

Quelle: DIGITALES ÖSTERREICH