Angesichts der steigenden Infektions- und Beprobungszahlen wurde der Ablauf der Erstinformation positiv getesteter Personen nach behördlichen Tests umgestellt: Seit dieser Woche werden Personen, die bei einem behördlich angeordneten Test (etwa nach einer Meldung über 1450 oder nach Testung von Kontaktpersonen) positiv getestet wurden, unmittelbar nach Einlangen des positiven Testergebnisses von der Gesundheitsbehörde per SMS verständigt.
Damit soll eine möglichst schnelle Information und Absonderung der betreffenden Personen ermöglicht werden.
Wenn Sie so eine SMS erhalten:
Sondern Sie sich umgehend ab und bleiben Sie zu Hause – die SMS gilt als „mündliche Absonderung“.
Rufen Sie 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧 extra die Bezirksverwaltungsbehörde an. Sie werden von der Behörde noch kontaktiert und erhalten auch Ihren Absonderungsbescheid.